Energiestadt I Neues kommunales Förderprogramm Energie
Der Gemeindevorstand hat die Anpassung des Förderreglements Energie genehmigt und führt ab sofort ein kommunales Förderprogramm ein. Die bisherige Regelung zum Effizienzbonus wird aufgehoben und durch eine Erhöhung der kantonalen Förderbeiträge ersetzt. Die Förderung gilt für Projekte ab 1. Januar 2026.
Die Gemeinde erhöht die vom Kanton Graubünden, gemäss Energiegesetz gewährten Förderbeiträge, um 10%. Pilot- und Demonstrationsanlagen sowie Studien sind von der kommunalen Zusatzförderung ausgenommen; die gesamte öffentliche Förderung darf pro Projekt höchstens 50% der anrechenbaren Kosten betragen. Der Gemeindebeitrag ist auf CHF 30’000 pro Projekt begrenzt.
Gesuche werden in der Reihenfolge des Eingangs behandelt; bei Ausschöpfung des jährlichen Beitragsrahmens werden weitere Gesuche auf eine Warteliste gesetzt. Fördergesuche müssen vor Baubeginn und spätestens 90 Tage nach Erhalt der kantonalen Zusicherung eingereicht werden, die Gültigkeit der Förderzusage beträgt zwei Jahre.
Die bestehenden subventionierten Energieberatungen werden weitergeführt. Die Energiestadt Vaz/Obervaz bekräftigt damit ihr Ziel, die Energieeffizienz zu steigern, erneuerbare Energien zu fördern und aktiv zur Reduktion der Treibhausgasemissionen beizutragen.
Weitere Informationen, auch zur Einreichung des Fördergesuches, finden Sie hier.
Energiekommission