Generelles Feuerwerksverbot I Rund um Silvester

Seit dem Jahr 2021 und gestützt auf Art. 10 des Polizeigesetzes der Gemeinde Vaz/Obervaz, gilt im gesamten Gemeindegebiet ein generelles Feuerwerksverbot. Dieses Verbot besteht auch im Rahmen der Feierlichkeiten rund um Silvester. Wir weisen Sie darauf hin, dass Verstösse gegen das Verbot gemäss Art. 28 ff geahndet werden.

Wir danken Ihnen für die Einhaltung und Ihr Verständnis und wünschen Ihnen bereits jetzt einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Flyer Generelles Feuerwerksverbot


Gemeindevorstand