27.07.2026
Generelles Feuerwerksverbot in der Gemeinde Vaz/Obervaz
Seit dem Jahr 2021 und gestützt auf Art. 10 des Polizeigesetzes der Gemeinde Vaz/Obervaz, gilt im gesamten Gemeindegebiet ein generelles Feuerwerksverbot. Dieses Verbot besteht auch im Rahmen der Feierlichkeiten rund um den Schweizer Nationalfeiertag. Wir weisen Sie darauf hin, dass Verstösse gegen das Verbot gemäss Art. 28 ff geahndet werden.
Gut zu wissen:
- «Stilles» Feuerwerk, wie zum Beispiel Vulkane und bengalische Feuer, ist aufgrund des generellen Feuerverbots ebenfalls nicht erlaubt.
- Zudem ist auch das Steigenlassen von Himmelslaternen im gesamten Kanton Graubünden ganzjährig verboten.
Wir danken Ihnen für die Einhaltung und Ihr Verständnis und wünschen Ihnen bereits jetzt einen schönen 1. August.
Gemeindevorstand