Gesamtrevision Ortsplanung Phase 1 I Zweite öffentliche Mitwirkungsauflage Ortsplanung I Verlängerung Auflagefrist
In Anwendung von Art. 13 der kantonalen Raumplanungsverordnung (KRVO) findet die zweite öffentliche Mitwirkungsauflage bezüglich einer Revision der Ortsplanung der Gemeinde Vaz/Obervaz statt.
Gegenstand: Gesamtrevision Ortsplanung – Phase 1 (Teil Siedlung)
Auflageakten:
- Baugesetz
- Zonenplan und Genereller Gestaltungsplan 1:2000 Lenzerheide
- Zonenplan und Genereller Gestaltungsplan 1:2000 Valbella
- Zonenplan und Genereller Gestaltungsplan 1:2000 Lain, Muldain, Zorten, Solas
- Zonenplan und Genereller Gestaltungsplan 1:2000 Sporz
- Genereller Gestaltungsplan 1:1000 Lenzerheide Baulinien Zentrum
Grundlagen:
Auflagefrist: 1. Juni bis 7. Juli 2026 (die bereits publizierte Frist wurde um eine Woche verlängert)
Auflageort/-zeit: Elektronische Mitwirkung unter www.mitwirken-vazobervaz.ch. Sämtliche Unterlagen können während der Auflagefrist auch in der Bauverwaltung Lenzerheide während den Büroöffnungszeiten eingesehen werden (Tel. +41 81 385 21 10).
Vorschläge und Einwendungen:
Während der Auflagefrist kann jedermann beim Gemeindevorstand schriftlich und be-gründet Vorschläge und Einwendungen einreichen. Eine Eingabe via die E-Mitwirkungsplattform (mitwirken-vazobervaz.ch) ist erwünscht, jedoch sind Briefe per Post weiterhin möglich.
Gemeindevorstand