Informationen zur Feuerwehrpflichtersatzabgabe 2024
Feuerwehrpflichtig sind sämtliche Personen im Alter zwischen 20 und 46 Jahren mit zivilrechtlichem Wohnsitz in der Gemeinde Vaz/Obervaz. Vom aktiven Feuerwehrdienst und der Pflichtersatzabgabe befreit, sind gemäss Art. 5 des Feuerwehrgesetzes der Gemeinde Vaz/Obervaz Studenten und Lehrlinge mit auswärtigem Wochenaufenthalt.
Massgebend für die Erhebung der Feuerwehrpflichtersatzabgabe ist der Stichtag 31. Dezember 2024. Gesuche zur Befreiung vom aktiven Feuerwehrdienst und der Pflichtersatzabgabe sind schriftlich bis spätestens 20. November 2024 an die Einwohnerdienste der Gemeinde Vaz/Obervaz oder per Mail an gemeinde@vazobervaz.ch einzureichen. Dem Gesuch sind eine Kopie des gültigen Lehrlingsausweises bzw. eine aktuelle Immatrikulationsbestätigung und eine Kopie des Mietvertrags für die auswärtige Wohnung beizulegen.
Gemeindevorstand Vaz/Obervaz