04.12.2025
Öffentliche Auflage Protokoll Gemeindeversammlung 2025
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 24. November 2025 liegt vom 4. Dezember 2025 bis 3. Januar 2026 zur Einsichtnahme öffentlich in der Gemeindeverwaltung auf. Es kann zudem auch hier aufgerufen werden.
Einsprachen gegen das Protokoll können innert der Auflagefrist schriftlich an den Gemeindevorstand eingereicht werden (Art. 11 Abs. 3 GG (Gemeindegesetz des Kantons Graubünden)).
Allfällige Einsprachen werden an der nächsten Gemeindeversammlung behandelt. Wenn keine Einsprachen eingehen, gilt das Protokoll nach Ablauf der Auflagefrist als genehmigt und wird auf der Webseite unter dem Reiter «Gemeindeversammlung» publiziert.
Gemeindevorstand