Öffentliche Mitwirkungsauflage I Teilrevision Ortsplanung

In Anwendung von Art. 13 der kantonalen Raumplanungsverordnung (KRVO) findet die öffentliche Mitwirkungsauflage bezüglich einer Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Vaz/Obervaz statt. Dabei handelt es sich um Änderungen von untergeordneter Bedeutung gemäss Art. 48 Abs. 3 des kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG).

Gegenstand: Teilrevision Ortsplanung "Erschliessung Parz. Nr. 2695".

Unterlagen:

 

Gemeindevorstand