Orts- und Quartierplanung I Beschwerdeauflage

Der Gemeindevorstand hat die Teilrevision Ortsplanung, Waldabstandslinie auf den Parzellen 4513, 4728 und 4731 in Resgia beschlossen. Die Details finden Sie in den Unterlagen.

Publikation Orts- und Quartierplanung

Planungsbericht Waldabstandslinie

Genereller Gestaltungsplan Waldabstandslinie

Planungsbeschwerden: Personen, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse an einer Anfechtung der Planung haben oder nach Bundesrecht dazu legitimiert sind, können gegen die Ortsplanung innert der Auflagefrist (30 Tage) bei der Regierung schriftlich Planungsbeschwerde erheben.


Gemeindevorstand