17.06.2024
Teilrevision Ortsplanung, Parzelle 1578/Beschwerdeauflage
In Anwendung von Art. 48 Abs. 4 des kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) findet die Beschwerdeauflage für die von der Urnenabstimmung Vaz/Obervaz am 9. Juni 2024 beschlossenen Teilrevision der Ortsplanung statt.
Der Publikationstext und die Auflageakten sind nachfolgend aufgeschaltet: