Verkehrsanordnung I Öffentliche Bekanntmachung

Der Gemeindevorstand Vaz/Obervaz beabsichtigt folgende Verkehrsbeschränkung auf Gemeindegebiet einzuführen:

Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder (Sig. 2.14)
Zusatztafel: Mit Bewilligung der Gemeinde gestattet

Lenzerheide: Zufahrt Schulhausplatz 761'780 / 177’546

Die geplante Verkehrsbeschränkung wurde vorgängig am 06. Oktober 2025 von der Kantonspolizei gestützt auf Art. 7 Abs. 2 EGzSVG genehmigt.

Einwendungen und Stellungnahmen im Zusammenhang mit der geplanten Verkehrsanordnung können innerhalb von 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Gemeindevorstand Vaz/Obervaz eingereicht werden. Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen entscheidet die Gemeinde und publiziert ihren Beschluss im Kantonsamtsblatt mit einer Rechtsmittelbelehrung an das Obergericht.

Gemeindevorstand