Informationen zur Feuerwehrpflichtersatzabgabe 2023

Sämtliche Personen im Alter zwischen 20 und 46 Jahren mit zivilrechtlichem Wohnsitz in der Gemeinde Vaz/Obervaz sind feuerwehrpflichtig. 

Gemäss Art. 5 des Feuerwehrgesetzes der Gemeinde Vaz/Obervaz sind Studenten und Lehrlinge mit auswärtigem Wochenaufenthalt vom aktiven Feuerwehrdienst und von der Pflichtersatzabgabe befreit.
 
Massgebend für die Erhebung der Feuerwehr-Pflichtersatzabgabe ist der Stichtag 31. Dezember 2023. Gesuche um Befreiung vom aktiven Feuerwehrdienst und von der Pflichtersatzabgabe sind schriftlich bis spätestens 10. November 2023 einzureichen an die Abteilung Finanzen oder per Mail an gemeinde@vazobervaz.ch. Dem Gesuch sind eine Kopie des gültigen Lehrlingsausweises bzw. eine aktuelle Immatrikulationsbestätigung und eine Kopie des Mietvertrags für die auswärtige Wohnung beizulegen.

Gemeindevorstand Vaz/Obervaz