Öf­fent­li­che Auf­la­ge Me­lio­ra­ti­on Gü­ter­we­ge

Öffentliche Auflage der Vermarkung des neuen Bestands und der amtlichen Vermessung

Gestützt auf Art. 38 des Meliorationsgesetzes des Kantons Graubünden (MelG; BR 915.100) und auf Art. 21 sowie 22 des kantonalen Geoinformationsgesetzes (KGeoIG; BR 217.300) wird die Vermarkung des neuen Bestands sowie die amtliche Vermessung der Erneuerung des Güterstrassennetzes Vaz/Obervaz öffentlich aufgelegt.

 Hinweis: Sämtliche Akten sind weiter unten zum Download bereitgestellt.

Auflageakten:

− Mutationspläne der Neuzuteilung (Auflage Vermarkung und Vermessung) 1:500


Zur Orientierung:

− Güterzettel

− Grundstück- und Eigentümerverzeichnis

− Plan der Dienstbarkeiten 1:2000

− Verzeichnis der Dienstbarkeiten, An- und Vormerkungen


Auflageort:
Gemeindeverwaltung Vaz/Obervaz, Bauverwaltung, Plam dil Roisch 2, 7078 Lenzerheide


Auflagedauer:
Freitag, 16. August 2024, bis Montag, 16. September 2024
Montag bis Freitag, jeweils von 08.00 bis 12.00 Uhr, Mittwoch zusätzlich von 14.00 bis 18.30 Uhr sowie Montag und Freitag zusätzlich von 14.00 bis 17.00 Uhr.

Auskünfte:
Der ausführende Ingenieur steht am Donnerstag, 29. August 2024, von 15.00 bis 17.00 Uhr im Auflagelokal zur Auskunftserteilung zur Verfügung.

Einsprachen:

Wer ein rechtlich geschütztes Interesse nachweist, kann gemäss Art. 21 KGeoIG Einsprache gegen die Vermarkung oder gemäss Art. 23 KGeoIG Einsprache gegen die amtliche Vermessung einreichen. Die Einsprachen sind bis spätestens Montag, 16. September 2024 (Datum des Poststempels), schriftlich und begründet an die Schätzungskommission der Gemeinde Vaz/Obervaz, Herr Sebastian Patt-Caflisch, Dorfstrasse 50, 7027 Calfreisen, zu richten.

Gegenstand der Einsprache können fehlende oder falsch gesetzte Grenzzeichen oder eine falsche Grenzziehung sein. Einsprachen gegen die Neuzuteilung sind nicht mehr möglich.

Vor Beginn der öffentlichen Auflage werden jeder Grundeigentümerin und jedem Grundeigentümer das Orientierungsschreiben, der Güterzettel und eine Kopie des vorliegenden Publikationstexts zugestellt.

Amt für Landwirtschaft und Geoinformation
Daniel Buschauer

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