Öffentliche Auflage der Neuzuteilung und der Ergänzung der Bonitierung (Bodenschätzung)
Gestützt auf Art. 38 des Meliorationsgesetzes des Kantons Graubünden (MelG; BR 915.100) und Art. 97 des Bundesgesetzes über die Landwirtschaft (LwG; SR 910.1) werden nachstehende Akten öffentlich aufgelegt.
Hinweis: Sämtliche Akten sind weiter unten zum Download bereitgestellt.
Auflageakten:
− Pläne der Neuzuteilung 1:500 inkl. Mutationstabelle
− Plan der Dienstbarkeiten 1:2000
− Plan der ergänzten Bonitierung 1:2500
− Güterzettel und Geldausgleichsberechnung (Kostenteiler)
− Parzellen- und Eigentümerverzeichnis
− Verzeichnis der Dienstbarkeiten, An- und Vormerkungen
Zur Orientierung:
− Plan der Beizugsgebietsgrenze 1:2500
Auflageort:
Gemeindeverwaltung Vaz/Obervaz, Abteilung Bau, Plam dil Roisch 2, 7078 Lenzerheide
Auflagedauer:
von Freitag, 3. November, bis Montag, 4. Dezember 2023, Montag bis Freitag, jeweils von 8.00 bis 12.00 Uhr, Mittwoch zusätzlich von 14.00 bis 18.30 Uhr sowie Montag und Freitag zusätzlich von 14.00 bis 17.00 Uhr.
Auskünfte:
Der Obmann der Schätzungskommission Vaz/Obervaz, der Präsident und/oder ein Vertreter der Meliorationskommission Vaz/Obervaz, der Leiter der Abteilung Bau sowie der ausführende Ingenieur stehen am Freitag, 17. November 2023, sowie am Freitag, 24. November 2023, jeweils von 14.00 bis 17.00 Uhr, im Auflagelokal zur Auskunftserteilung zur Verfügung.
Einsprachelegitimation:
Zur Einsprache ist berechtigt, wer von den Auflageakten berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an deren Aufhebung oder Änderung geltend machen kann, sowie die betroffene Gemeinde und die gesamtschweizerischen Umweltschutzorganisationen, sofern und soweit ihnen auch die Verwaltungsgerichtsbeschwerde an das Bundesgericht offensteht.
Einsprachen:
Einsprachen gegen die Neuzuteilung, wie z. B. gegen den Verlauf der neuen Grenzen, gegen die Flächen- und Wertberechnung der Parzellen, gegen fehlende oder neu eingetragene Anmerkungen, Vormerkungen und Dienstbarkeiten (z. B. Wegrechte, Quellenrechte, Durchleitungen usw.) sowie gegen die ergänzte Bonitierung sind bis spätestens Montag, 4. Dezember 2023 (Poststempel), schriftlich und begründet an den Obmann der Schätzungskommission Vaz/Obervaz, Herr Sebastian Patt-Caflisch, Dorfstrasse 50, 7027 Calfreisen, zu richten.
Vor der Auflage werden jeder Grundeigentümerin und jedem Grundeigentümer ein Erläuterungsschreiben, der Güterzettel mit der Geldausgleichsberechnung sowie eine Kopie des Publikationstextes zugestellt.
Amt für Landwirtschaft und Geoinformation
Daniel Buschauer