Gemeinderat
Der Gemeinderat ist das Gemeindeparlament. Er besteht aus 15 Mitgliedern. Der Präsident wird jeweils für ein Jahr gewählt. Der Gemeinderat entscheidet unter anderem über den Erlass einer Geschäftsordnung, die Schaffung neuer Stellen und den Erlass von nicht allgemein verbindlichen Verordnungen. Er verabschiedet die Jahresrechnung und das Budget zu Handen der Gemeindeversammlung. Er ist im Weiteren zuständig für die Genehmigung von Nachtragskrediten bis zu 500'000 Franken und von Bauprojekten der Gemeinde. Er wählt die Gemeindekommissionen für drei Jahre.