08.05.2023
Jährliche Zählung der leerstehenden Wohnungen
Das Bundesamt für Statistik führt mit Stichtag 1. Juni 2023 die jährliche Zählung der leerstehenden Wohnungen in den Gemeinden durch.
Die Mitarbeit an der Zählung ist für alle Gemeinden sowie für die Eigentümer und Liegenschaftsverwaltungen gemäss Bundesstatistikgesetz (BStatG; SR 431.01) und deren Verordnung obligatorisch.
Wir bitten alle Grundeigentümer und Liegenschafts-Verwaltungen, die per 1. Juni 2023 leerstehenden, bewohnbaren Wohnungen, die zur dauernden Miete oder zum Kauf angeboten werden, mit Angabe der Zimmerzahl zu melden. Ebenso sind leer stehende, zu vermietende oder käufliche Einfamilienhäuser zu melden.
Wir bitten um Meldung per Mail an: gemeinde@vazobervaz.ch
Wir danken für Ihre Mithilfe.
Die Gemeindeverwaltung