Jährliche Zählung der leerstehenden Wohnungen


Das Bundesamt für Statistik führt mit Stichtag 1. Juni 2023 die jährliche Zählung der leerste­henden Wohnungen in den Gemeinden durch.

 

Die Mitarbeit an der Zählung ist für alle Gemeinden sowie für die Eigentümer und Liegenschaftsverwaltungen gemäss Bundesstatistikgesetz (BStatG; SR 431.01) und deren Verordnung obligatorisch

 

Wir bitten alle Grundeigentümer und Liegenschafts-Verwaltungen, die per 1. Juni 2023 leerstehenden, bewohnbaren Wohnungen, die zur dauernden Miete oder zum Kauf angeboten werden, mit Angabe der Zimmerzahl zu melden. Ebenso sind leer ste­hende, zu vermietende oder käufliche Einfamilienhäuser zu melden.

 

Wir bitten um Meldung per Mail an: gemeinde@vazobervaz.ch

 

Wir danken für Ihre Mithilfe.

Die Gemeindeverwaltung

 

Merkblatt Bundesamt für Statistik