Leerwohnungszählung 2024

Das Bundesamt für Statistik führt mit Stichtag 1. Juni 2024 eine Zählung der leerstehenden Wohnungen in den Gemeinden durch.

Die Rechtsgrundlage für die Erhebung ist das Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 9. Oktober 1992 und die Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes vom 30. Juni 1993 bzw. Änderung vom 1. August 1994. Danach ist die Mitarbeit an der Zählung für die Gemeinden sowie für die Eigentümer*innen und Liegenschaftsverwaltungen obligatorisch.

Wir bitten alle Grundeigentümer*innen und Liegenschaftsverwaltungen, die per 1. Juni 2024 leerstehenden, bewohnbaren Wohnungen, die zur dauernden Miete oder zum Kauf angeboten werden, mit Angabe der Zimmerzahl, zu melden. Auch leerstehende, zu vermietende oder käuflich zu erwerbende Einfamilienhäuser sind zu melden.

Diese Informationen sind schriftlich an die Gemeindeverwaltung Vaz/Obervaz, Plam dil Roisch 2, 7078 Lenzerheide oder telefonisch an +41 81 385 21 00 bekanntzugeben.

Gemeindepräsidium Vaz/Obervaz